Aktuelle Besuchszeiten und -regelungen
Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner ihre Angehörigen sehen und mit ihnen Zeit verbringen können. Oberste Priorität haben dabei die Gesundheit und der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter. Entsprechend sind im Zuge der weltweiten Corona-Pandemie Besuche in unserer Residenz ausschließlich im Rahmen eines behördlich genehmigten Besuchskonzeptes möglich. Zudem werden die Vorgaben des Landes Niedersachsen umgesetzt.

Unser unternehmensweites Corona-Schutzkonzept umfasst darüber hinaus regelmäßige Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher. Hinzu kommen die durchgeführten Corona-Schutz-Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitern.
Besuchszeiten
Nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 05101/853-599 (Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:30 Uhr und Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr) können Sie Ihren Angehörigen zu folgenden Zeiten besuchen:
- Montag: 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Samstag: 14:00 – 18:00 Uhr
- Sonntag: 14:00 – 18:00 Uhr
Zu diesen Zeiten können Sie sich auch in unserer Einrichtung testen lassen.
Bei allen Personen wird vor jedem Besuch ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Nur mit einem negativen Testergebnis können Sie Ihren Angehörigen besuchen. Die Testungen sind für Besucher, die an diesem Tag ihre Angehörigen besuchen wollen, weiterhin kostenlos. Alternativ können Sie aber gemäß den Vorgaben des Bundeslandes ein offizielles, negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Hierzu erhalten Sie in unserer Einrichtung eine Bescheinigung zum Entfall der Testgebühr für diesen Tag des Besuchs. Ergebnisse von selbst durchgeführten Schnelltests berechtigen nicht zum Besuch der Einrichtung.
Besuchsregelungen
- Halten Sie bitte bei Ihrem Besuch zu allen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
- Vor Eintritt wird ein Kurzscreening inklusive der Messung Ihrer Körpertemperatur durchgeführt. Zudem sind wir dazu verpflichtet, alle erforderlichen Daten zur Sicherstellung einer Rückverfolgbarkeit aufzunehmen.
- Sie erhalten Informationen zu Desinfektionsmaßnahmen und Hygienevorgaben, an die Sie sich während des gesamten Besuches halten müssen.
- Während des gesamten Besuches müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.